Warum ich wirklich am Rad drehe: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und Steam

Frohes Neues euch allen. Ich entschied mich vor ein paar Minuten dazu, endlich mal wieder was im Blog zu schreiben und natürlich will ich mich an dieser Stelle mal wieder dafür entschuldigen, dass so lange nichts kam, aber aktuell hab ich wirklich nicht gerade viel Freizeit, in der ich bloggen könnte.
Wie dem auch sei, das soll nicht der Hauptbestandteil dieses Artikels werden. Der Artikel ist wieder einmal ein Artikel der Sorte „ich rege mich, mehr oder weniger, begründet über ein Thema auf“ – wer damit nicht umgehen kann, ist hier falsch. Der Rest darf weiterlesen.

Durch eine kürzliche Aktion hat sich die BPjM mal wieder in das schlechteste Licht gerückt, zumindest aus des Gamers Sicht – die kürzliche Blitzindizierung (man könnte meinen, die automatische Verknüpfung im Kopf vieler Deutscher mit „Blitzkrieg“ und die damit einhergehende schlechte Haltung gegen dieser Aktion sei gewünscht, aber ich denke nicht, dass sich die BPjM das so vorgestellt hat) von Dying Light sorgte wieder mal für viel Kritik in der Gamer- und auch außerhalb dieser Gemeinde und das nicht ohne Grund.
Kommen wir an dieser Stelle erstmal zu dem Punkt, an dem ich mich grundlos aufrege, das fällt mir immer am leichtesten.
An diesem Punkt möchte ich erstmal die Frage stellen, die im Grunde für die ganze Kritik an Indizierungen sorgt: warum zum Henker wird mir als 18+-jährige Person vorgeschrieben, was ich für zu brutal zu empfinden habe und was nicht? Denn was anderes macht die Indizierung nicht – sie sagt erwachsenen Menschen „Hey, das da ist nicht gut für dich, das sollst du nicht sehen“.
Natürlich steckt hier ursprünglich der Gedanke des Jugendschutzes dahinter, das verstehe ich auch soweit, den ganzen Erwachsenen wird damit aber genauso ins Fleisch geschnitten wie den Jugendlichen.

Nehmen wir zur Erläuterung doch gleich mal Dying Light als Beispiel. Das Spiel wurde in Deutschland indiziert, das heißt, es landet auf dem Index 2 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Schlussfolgerung dieser Indizierung ist es, dass alle Geschäfte, wie z.B. Saturn, Media Markt, amazon und auch Steam, das Spiel nicht mehr öffentlich bewerben dürfen, es muss also aus den Regalen oder, wie bei amazon und Steam, aus dem Online-Store fliegen. Wer sich das Spiel nach der Indizierung noch kaufen will, fährt entweder ins Ausland oder fragt beim lokalen Saturn-Verkäufer mal ganz lieb nach, ob sie das Spiel unter der Hand verkaufen (und muss dann nachweisen, dass er 18 ist) – denn das ist weiterhin legal. Genauso legal wie der Verkauf unter der Hand ist das Spielen des Spiels an sich, sprich: ich fahre nach Österreich, kaufe mir dort Dying Light, fahre wieder zurück nach Deutschland und kann mich freuen, weil ich das Spiel nun endlich spielen darf, richtig? Falsch.
Ich muss mich an dieser Stelle noch viel mehr aufregen als über den Kauf des Spiels an sich. Vor dem Kauf hatte ich das Spiel einfach nicht und konnte es deswegen nicht spielen. Nach dem Kauf habe ich jede Menge Spritgeld für die Strecke nach Österreich und wieder zurück und nochmal Geld für Dying Light an sich hingelegt, ich habe nun also die Erwartungshaltung, dass ich für meine knapp 300€ nun endlich dieses Spiel spielen darf, werde aber wieder enttäuscht, weil sich an dieser Stelle Steam wie eine Pussy verhält. Ein Online-Store für Videospiele sein ist die eine Seite von Steam – das ist bei amazon genauso der Fall. Ich will mich an dieser Stelle auch nicht über die Store-Komponente von Steam beschweren (oder nur bedingt, weil das da irgendwo mit reinfließt) sondern über die andere Seite von Steam – über die Seite, die sich Vertriebsplattform für Spiele nennt. Denn wenn ich das Spiel heil nach Hause gefahren habe, steht bei fast allen aktuellen Titeln die Aktivierung bei Steam an. Wie das bei Dying Light nun ist, kann ich leider nicht sagen, da ich einfach dazu übergegangen bin, mir keine indizierten Spiele zu kaufen, weil mich Steam diese einfach nicht aktivieren lässt. Und wenn ich es dann doch aktiviert bekommen habe, kann es sein, dass Steam sich besonders extrem pussyhaft verhält und nach der (auf irgendeine Art und Weise erfolgreichen) Aktivierung das Spielen des Spiels verbietet und das alles nur, weil bei Valve scheinbar nur faule Leute arbeiten, die Steam nicht fixen wollen, was den Indizierungsaspekt angeht. Denn alles, was Valve hier ändern müsste, ist, die Store-Käufe und das Aktivieren von Produktkeys zu trennen. Aktuell werden beide Methoden gleich behandelt, zählt beides als Purchase. Würde man an dieser Stelle aber nochmal nach Purchase und Activation trennen, so könnte man da zwei unterschiedliche Flags setzen und somit nur den Verkauf, so wie es gesetzlich gesehen auch korrekt wäre, verbieten, das Aktivieren dafür aber zulassen.

Versteht mich nicht falsch. Ich weiß, dass die BPjM ihre Daseinsberechtigung hat und das erkenne ich auch an, aber das heutzutage verdammt große Risiko auf viele Klagen von allen Seiten und die Faulheit auf Valves Seiten sorgen dafür, dass dem Erwachsenen vorgeschrieben wird, was er zu spielen hat und was nicht.
Entweder Valve macht endlich mal was an Steam (I doubt that) oder die BPjM müsste auf ihrer Seite mal was ändern. Ich meine: nur, weil irgendwo Blut spritzt, muss man ein Game nicht indizieren – der Job „Chirurg“ ist auch nicht indiziert, obwohl da auch Blut spritzt, wenn man irgendwo herumstochert. Klebt ’nen +18-Sticker von der USK drauf und gut ist, die 14-jährigen kommen auch an das Spiel ran, wenn es indiziert wurde – wenn nicht auf halb-legalem (halb-legal, weil ja erst 14) Wege über den Kauf des Spiels dann über das illegale „Raubkopieren“ (ich hasse es, dieses Wort zu verwenden) und das schneidet allen Seiten mehr ins Fleisch als wenn da ein +18-Sticker draufklebt.

Also, Valve und BPjM, lasst euch mal Eier wachsen und lockert eure Regeln ein wenig – ein Erwachsener muss nicht gesagt bekommen, was er an Gewalt ertragen kann und darf, der legt sich selbst fest, was er an Gewalt ertragen will.

Kommentare zu dem Thema sind willkommen (gern auch zum Thema Tippfehler – ich war zu faul, mir den Text nochmal durchzulesen), ansonsten hab ich gesagt, was ich sagen wollte und verabschiede mich erstmal. Man liest sich.

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